Praxisschild Zahnarzt (Zahnarztschild)
Vorschriften zum Praxisschild Zahnarzt
Die berufsrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass ein niedergelassener Zahnarzt grundsätzlich
die Ausübung seines Berufs durch ein Praxisschild anzeigen muss.
Sofern ein Zahnarzt an mehreren Orten
seinen Beruf ausübt, muss er an jeder Berufsstätte ein entsprechendes Zahnarztschild anbringen.
Gemeinschaftspraxen müssen durch ein gemeinsames Praxisschild angezeigt werden.
Auf diesem muss auch die Rechtsform zu erkennen sein, in welcher die Zahnarztpraxis geführt wird.
Angaben auf dem Zahnarzt Türschild
Verbindliche Angaben auf dem Zahnarzt Praxisschild sind der Name und die
Berufsbezeichnung "Zahnarzt". Zusatzqualifikationen wie Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind zulässig.
Im Falle von Gemeinschaftspraxen müssen alle Namen der Zahnärzte auf dem Hinweisschild vermerkt sein.
Die Namen der Zahnärzte, welche die Gemeinschaftspraxis verlassen haben, sind vom Praxisschild
zu entfernen, neu eingetretene Mitglieder müssen zeitnah auf dem Schild vermerkt werden.
Da in größeren Gemeinschaftspraxen aus diesen Gründen das Praxisschild Zahnarzt
häufig geändert werden muss, sind Ausführungen aus
Acrylglas
mit Sandwichbauweise von Vorteil.
Im Falle von Änderungen müssen nicht die gesamten Schilder getauscht werden,
sondern lediglich die Einlage (Druck) im Schild.
Wichtig: Die Regelungen für Gemeinschaftspraxen und Zahnheilkundegesellschaften unterscheiden sich
in den einzelnen Bundesländern. Einheitlich ist, die Bezeichnung Akademie, Institut, Poliklinik,
Ärztehaus oder Zentrum ist für eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten nicht zulässig.
Sie darf auch nicht auf dem Praxisschild geführt werden.
Der Hinweis auf dem Praxisschild auf die Zahnarztpraxis-Webseite sowie die Angabe der E-Mail
sind von Vorteil, natürlich nur falls diese Online-Kontaktmöglichkeiten angeboten werden.
Maßnahmen bei Praxisübernahmen oder Verlegungen
Bei einer Praxisübernahme darf das Praxisschild des Vorgängers bis zu einem Jahr
an der Zahnarzt-Praxis verbleiben, es muss aber ein entsprechender Vermerk über den Zahnarztwechsel
angebracht werden.
Bei einer Verlegung der Praxis darf das Zahnarzt Türschild an der
alten Adresse bis zu einem halben Jahr verbleiben,
es muss lediglich durch einen Hinweis auf die neue Adresse ergänzt werden.
Zahnarztschilder: Gestaltung und Anzahl
Hinsichtlich der Größe und der Gestaltung der Zahnarztpraxis Schilder gibt es keine
klaren Richtlinien, es wird lediglich verlangt, dass die Schilder entsprechend der örtlichen
Gepflogenheiten gestaltet werden.
Sofern sich die Praxis nicht in eigenen Räumen befindet, sollte auf jeden Fall mit dem
Eigentümer des Hauses Rücksprache genommen werden.
Auch gibt es keine Vorschriften über die Anzahl der Praxisschilder.
In der Praxis bietet es sich an, an jedem Eingang des Gebäudes ein vollständiges Praxisschild
anzubringen und im Gebäude, falls erforderlich, weitere Hinweise,
wie "Zahnarztpraxis in der ersten Etage", auf dem Schild vorzunehmen.
>> Praxisschilder: Beispiele Gestaltung
>> Zahnarzt Schild online gestalten (mit Preiskalkulator)
Hinweis:
Die obige Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr
und sind nur als Richtwerte bzw. Erfahrungsbericht zu verstehen.
Weiterführende Links:
(Muster-)Berufsordnung für Ärzte
(Muster-)Berufsordnung der Bundeszahnärztekammer
Wie viel Werbung ist dem Zahnarzt erlaubt?
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