Praxisschild Heilpraktiker (Heilpraktiker Schilder)
Vorschriften für Praxisschilder bei Heilpraktikern
Obwohl es seit 1992 keine verbindliche Berufsordnung für Heilpraktiker gibt,
wurde von den sechs großen Verbänden eine einheitliche Satzung für die Mitglieder beschlossen.
Diese richtet sich nach allgemeinen ethischen und gesetzlichen
Vorschriften. Im Hinblick auf das Praxisschild Heilpraktiker sind die Artikel 8 und 9
der BOH von Bedeutung.
Heilpraktiker unterliegen keinem generellen Werbeverbot, das heißt,
auf ihrem Heilpraxis Türschild dürfen auch werbende Aussagen stehen.
Heilpraktiker unterliegen lediglich dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz
über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG). Die Gesetze verbieten falsche Aussagen
oder irreführende Werbung.
Auch dürfen auf dem Praxisschild keine Aussagen über Krankheiten gemacht werden,
die ein Heilpraktiker nicht behandeln darf, wie Infektionen durch meldepflichtige
Krankheitserreger.
Angaben auf dem Heilpraxis Türschild
Artikel 9 der BOH regelt die Gestaltung vom Praxisschild Heilpraktiker.
Es handelt sich ausschließlich um Empfehlungen, nicht um verbindliche Vorschriften.
Diese Vorschläge sind jedoch für ein seriöses Erscheinungsbild des Türschildes sinnvoll und
sollten daher eingehalten werden.
Die Verbände empfehlen, den Namen und die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"
bzw. "Heilpraktikerin" auf dem Hinweischild anzugeben.
Auch Angaben über die Öffnungszeiten, eine Rufnummer und die Privatadresse werden auf
dem Naturheilpraxis Schild empfohlen.
Die Angabe der Privatadresse ist nicht ohne Risiko, denn der Heilpraktiker bzw. die Heilpraktikerin
dürfen Patienten nur am Praxisort oder in der Wohnung des Kranken behandeln. Im Hinblick auf
diese Vorschrift sollte es gut überlegt werden, ob die Privatadresse auf dem Schild stehen soll.
Die Angabe auf dem Heilpraktiker Türschild von Zusatzqualifikationen oder Verfahren, für die der Heilpraktiker
bzw. die Heilpraktikerin nachweislich geschult wurden, wird ebenfalls empfohlen. Allerdings sollten
auf dem Praxisschild nicht mehr als drei Zusatzbezeichnungen erwähnt werden.
Heilpraktiker verzichten generell auf die Bezeichnung "Spezialist" oder Zusatzbezeichnungen
wie "Akupunkteur", "Chiropraktiker" oder Ähnliches.
Verfügt die Heilpraxis über eigene Webseite, dann ist die Angabe der entsprechenden URL
auf dem Schild sehr nützlich, genauso wie Angabe der E-Mail Adresse. So können die Patienten die Daten
notieren und sich jederzeit über die Heilpraxis im Internet online informieren bzw. das
Praxisteam per E-Mail kontaktieren.
Gestaltung der Heilpraktiker Schilder
Das Heilpraktiker Praxisschild sollte etwa das Maß 50 x 35 cm haben,
dabei sind aber die örtlichen Begebenheiten zu beachten. Wenn Betriebe, Kanzleien oder Praxen
im Haus deutlich größere oder kleinere Schilder haben, sollten diese als Richtmaß verwendet werden.
Auch die Anzahl der benötigten Heilpraktiker Schilder hängt von den örtlichen
Begebenheiten ab. Hat das Haus zwei Eingänge oder werden Hinweisschilder im Haus benötigt,
kann der Heilpraktiker so viele Schilder anbringen, wie nötig sind, dass Patienten seine Praxis finden.
Bei einem Umzug sollten bestehende Praxisschilder nicht abmontiert werden,
sondern durch den Zusatz, wo die Naturheilpraxis bzw. die heilpädagogische Praxis
nun zu finden ist, ergänzt werden.
>> Heilpraktiker Schilder: Beispiele Gestaltung
>> Heilpraktiker Schild online gestalten (mit Preiskalkulator)
Hinweis:
Die obige Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr
und sind nur als Richtwerte bzw. Erfahrungsbericht zu verstehen.
Weiterführende Links:
BOH - Berufsordnung für Heilpraktiker
Heilpraktikergesetz
HWG - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
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